Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Expert Solutions Strahlhofer
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von Expert Solutions Strahlhofer in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, E-Commerce, digitale Systeme sowie KI- und Softwareleistungen.
Expert Solutions Strahlhofer
Ing. Markus Strahlhofer
Parkring 7
2333 Leopoldsdorf bei Wien
Österreich
Mobil: +43 664 30 36 809
E-Mail: office@strahlhofer.com
Website: www.strahlhofer.com
UID: ATU61408319
Stand: März 2026
1. Geltung und Vertragsabschluss
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen und sonstigen Vertragsbeziehungen zwischen Expert Solutions Strahlhofer, Ing. Markus Strahlhofer, Parkring 7, 2333 Leopoldsdorf bei Wien, Österreich (im Folgenden „Auftragnehmer“), und dem Kunden.
1.2.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.4.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
1.5.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
1.6.
Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Angebotsannahme, Auftragsbestätigung, tatsächlicher Leistungsaufnahme durch den Auftragnehmer oder Zahlung durch den Kunden zustande.
1.7.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
2. Leistungsgegenstand
2.1.
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
Webdesign, Webentwicklung, E-Commerce, Online-Shops, TYPO3, Shopify, Magento, digitale Beratung, technische Betreuung, Optimierung, Wartung, Schulung, KI-Beratung, KI-Strategie, Implementierung und Konfiguration von KI-Systemen, KI-gestützte Wissensdatenbanken, Automatisierungen, agentenbasierte Systeme, Schnittstellenanbindungen, Prompt- und Workflow-Entwicklung, Datenaufbereitung sowie damit verbundene technische und organisatorische Dienstleistungen.
2.2.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, der Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung oder sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
2.3.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Umsatzsteigerung, keine bestimmte Auffindbarkeit in Suchmaschinen und keinen sonstigen unternehmerischen Erfolg.
2.4.
Technische, gestalterische und organisatorische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, soweit dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3. Social-Media-Kanäle, Plattformen und Drittanbieter
3.1.
Beauftragt der Kunde Leistungen im Zusammenhang mit Social-Media-Kanälen, Online-Plattformen, Marktplätzen, App-Stores, Hosting-Anbietern, KI-Plattformen oder sonstigen Drittanbietern, erfolgt die Leistungserbringung auf Grundlage der jeweiligen technischen, rechtlichen und betrieblichen Vorgaben dieser Drittanbieter.
3.2.
Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Entscheidungen, Sperren, Löschungen, Reichweitenbeschränkungen, technische Änderungen, Preisänderungen, API-Änderungen, Modelländerungen, Nutzungsbeschränkungen oder sonstige Maßnahmen solcher Drittanbieter.
3.3.
Der Auftragnehmer übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass Inhalte, Kampagnen, Schnittstellen, Automatisierungen oder Funktionen bei Drittplattformen jederzeit ohne Unterbrechung, unverändert oder dauerhaft verfügbar bleiben.
4. Konzept-, Angebots- und Ideenschutz
4.1.
Wird der Auftragnehmer vom potenziellen Kunden eingeladen, vor Abschluss eines Hauptvertrages Konzepte, Ideen, Lösungsansätze, Strukturen, Entwürfe, Wireframes, Textvorschläge, Automatisierungskonzepte, KI-Architekturen oder sonstige Vorleistungen zu erstellen, entsteht bereits dadurch ein Vertragsverhältnis hinsichtlich dieser Vorleistungen.
4.2.
Der potenzielle Kunde anerkennt, dass der Auftragnehmer bereits mit der Erstellung solcher Vorleistungen einen erheblichen fachlichen, konzeptionellen, kreativen und wirtschaftlichen Aufwand erbringt.
4.3.
Sämtliche Konzepte, Entwürfe, Strategien, Ideen, Texte, Strukturen, grafischen Ausarbeitungen, technischen Konzeptionen, Systemarchitekturen, Prompt-Konzepte, Automatisierungslogiken und sonstigen Unterlagen des Auftragnehmers bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
4.4.
Eine Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe, Nachahmung oder wirtschaftliche Verwertung solcher Vorleistungen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
4.5.
Verwendet der potenzielle Kunde Inhalte, Ideen oder Konzepte des Auftragnehmers ganz oder teilweise ohne Vertragsabschluss oder ohne entsprechende Vergütung, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein angemessenes Entgelt zu verlangen.
5. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1.
Der Kunde hat dem Auftragnehmer sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben, Inhalte, Daten und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen.
5.2.
Der Kunde ist verpflichtet, alle vom Auftragnehmer übermittelten Entwürfe, Teilleistungen, Konzepte, Texte, Designs, technischen Umsetzungen, KI-Konfigurationen, Datenstrukturen, Teststände und sonstigen Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und freizugeben.
5.3.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten übermittelte Leistungen als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen ab Zugang schriftlich und konkret widerspricht.
5.4.
Der Kunde trägt sämtliche Nachteile, Mehrkosten und Verzögerungen, die daraus entstehen, dass erforderliche Mitwirkungen, Informationen, Freigaben oder Unterlagen nicht, verspätet, unvollständig oder fehlerhaft erbracht werden.
5.5.
Der Kunde ist verpflichtet, vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte oder gemeinsam abgestimmte Leistungen vor Veröffentlichung, Einsatz oder Produktivschaltung fachlich, technisch, rechtlich und inhaltlich zu prüfen.
5.6.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Dokumente, Bilder, Logos, Marken, Texte, Datensätze, Zugangsdaten und sonstigen Materialien auf bestehende Rechte Dritter, rechtliche Zulässigkeit und inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.
5.7.
Der Kunde gewährleistet, dass die dem Auftragnehmer überlassenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. die erforderlichen Rechte für den vereinbarten Einsatz vorliegen.
5.8.
Wird der Auftragnehmer wegen einer Rechtsverletzung durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder Vorgaben von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos und ersetzt sämtliche daraus resultierenden Nachteile und Kosten, einschließlich angemessener Rechtsvertretungskosten.
6. Besondere Bestimmungen für KI-Leistungen
6.1.
Bei Leistungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz, insbesondere bei KI-gestützten Recherchen, Texten, Analysen, Zusammenfassungen, Empfehlungen, Klassifikationen, Übersetzungen, Assistenzsystemen, agentenbasierten Systemen, Retrieval-Systemen, Wissensdatenbanken, Automatisierungen oder sonstigen Systemausgaben, ist dem Kunden bekannt, dass solche Systeme trotz sorgfältiger Konfiguration fehlerhafte, unvollständige, missverständliche, verzerrte oder sachlich unrichtige Ergebnisse liefern können.
6.2.
KI-Systeme arbeiten probabilistisch. Eine vollständige Fehlerfreiheit, Widerspruchsfreiheit, Halluzinationsfreiheit, rechtliche Zulässigkeit oder inhaltliche Eignung für einen bestimmten Zweck kann nicht zugesichert werden.
6.3.
Sämtliche vom Auftragnehmer bereitgestellten oder durch KI-Systeme erzeugten Inhalte, Auswertungen, Texte, Antworten, Vorschläge, Ableitungen, Berichte, Klassifikationen oder Handlungsempfehlungen sind vom Kunden eigenverantwortlich, vollständig und fachlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Plausibilität, rechtliche Zulässigkeit und Eignung für den konkreten Verwendungszweck zu prüfen.
6.4.
Die Prüfungspflicht trifft ausschließlich den Kunden. Dies gilt insbesondere vor jeder Veröffentlichung, Weitergabe, operativen Nutzung, Entscheidungsvorlage, Kundenkommunikation, internen Weisung, behördlichen Verwendung oder sonstigen wirtschaftlich, rechtlich oder organisatorisch relevanten Verwendung.
6.5.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie und – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, rechtliche Zulässigkeit oder Verwendbarkeit KI-generierter oder KI-unterstützt erstellter Inhalte, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.6.
Der Auftragnehmer schuldet bei KI-Leistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, keinen bestimmten inhaltlichen Erfolg, keine bestimmte Antwortqualität, keine bestimmte Trefferquote, keine bestimmte Modellreaktion, keine bestimmte Datenabdeckung und keine bestimmte Verfügbarkeit externer oder lokaler Modelle.
6.7.
KI-Systeme ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, Steuerberatung, medizinische Beurteilung, Sicherheitsprüfung oder sonstige fachliche Einzelfallprüfung durch qualifizierte Personen.
6.8.
Soweit für KI-Leistungen externe Sprachmodelle, APIs, Open-Source-Komponenten, Hosting-Services, Datenbanken oder sonstige Systeme Dritter eingebunden werden, gelten ergänzend deren technische und rechtliche Rahmenbedingungen. Der Auftragnehmer hat auf deren Verhalten, Verfügbarkeit, Preisstruktur, Nutzungsbedingungen und Weiterentwicklung keinen Einfluss.
6.9.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit, Qualität, Eignung und Freigabe der von ihm eingebrachten Dokumente, Trainingsdaten, Datenquellen, Prompts, Regeln, Workflows, Rollenmodelle und Systemvorgaben selbst verantwortlich.
6.10.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich Antwortqualität und Systemverhalten von KI-Systemen insbesondere durch Änderungen von Modellen, Parametern, Datenquellen, Retrieval-Mechanismen, Drittanbietersystemen oder technischen Rahmenbedingungen verändern können.
7. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
7.1.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen, sich zur Leistungserbringung sachkundiger Dritter zu bedienen oder Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
7.2.
Die Beauftragung von Dritten erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.
7.3.
Der Auftragnehmer wird Dritte mit der gebotenen Sorgfalt auswählen, haftet jedoch – soweit gesetzlich zulässig – nicht für deren Verhalten bei bloß leichter Fahrlässigkeit.
7.4.
Verträge mit Drittanbietern, insbesondere Hosting-, Domain-, Lizenz-, Software-, API-, Cloud-, Modell- oder Werbeplattformverträge, können gesonderten Bedingungen unterliegen. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten.
8. Termine und Fristen
8.1.
Angegebene Liefer- und Leistungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte.
8.2.
Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungen unterlässt oder verzögert oder wenn unvorhersehbare Umstände eintreten, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen.
8.3.
Dazu zählen insbesondere Fälle höherer Gewalt, Ausfälle von Drittanbietern, Hosting-Störungen, Plattformänderungen, API-Änderungen, Modelländerungen, Lieferengpässe, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
8.4.
Der Kunde ist zum Rücktritt wegen Verzugs nur berechtigt, wenn er dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
8.5.
Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Vorzeitige Vertragsauflösung
9.1.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
9.2.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Nachfristsetzung wesentlich verzögert wird,
b) der Kunde trotz Mahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt,
c) der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
d) berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen und dieser trotz Aufforderung keine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung erbringt,
e) der Kunde rechtswidrige oder missbräuchliche Inhalte, Daten oder Anwendungsfälle verlangt oder einsetzt.
9.3.
Der Kunde ist zur vorzeitigen Auflösung nur aus wichtigem Grund berechtigt.
9.4.
Im Fall einer vorzeitigen Beendigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz bereits angefallener Kosten und Verpflichtungen gegenüber Dritten.
10. Honorar
10.1.
Sofern nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
10.2.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.3.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorschüsse, Akontozahlungen, Teilzahlungen oder Zwischenabrechnungen zu verlangen.
10.4.
Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vom vereinbarten Honorar umfasst sind, werden gesondert verrechnet.
10.5.
Barauslagen, Spesen, Reisekosten, Lizenzkosten, Fremdkosten, Hostingkosten, API-Kosten, Modellkosten, Inseratskosten und sonstige im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallende Kosten sind vom Kunden gesondert zu ersetzen.
10.6.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Ist absehbar, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, wird der Auftragnehmer den Kunden darauf hinweisen.
10.7.
Unterbleibt die Ausführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gebührt dem Auftragnehmer jedenfalls das Entgelt für die bereits erbrachten Leistungen sowie der Ersatz bereits angefallener Aufwendungen.
11. Zahlung, Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt
11.1.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
11.2.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte.
11.3.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer im Fall des Zahlungsverzugs alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und sonstigen Kosten zu ersetzen.
11.4.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten, laufende Arbeiten auszusetzen, Zugänge zu sperren, Veröffentlichungen aufzuschieben oder laufende Systeme nach vorheriger Androhung vorübergehend einzuschränken, soweit dies rechtlich zulässig und sachlich gerechtfertigt ist.
11.5.
Bei vereinbarter Ratenzahlung tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Rate nicht fristgerecht bezahlt wird. In diesem Fall wird der gesamte offene Betrag sofort fällig.
11.6.
Gelieferte Waren, Datenträger, Unterlagen, Zugangsdatenkonfigurationen, Dokumentationen und sonstige überlassene Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
11.7.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
12. Nutzungsrechte, Eigentumsrechte und Urheberrecht
12.1.
Alle Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere Konzepte, Texte, Designs, Quellcodes, Konfigurationen, Dokumentationen, Datenstrukturen, KI-Workflows, Prompts, Automatisierungslogiken, Wireframes, Grafiken, Angebote, Entwürfe, Testsysteme und sonstige Arbeitsergebnisse, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers bzw. stehen im geistigen Eigentum des Auftragnehmers.
12.2.
Der Kunde erwirbt an den Leistungen des Auftragnehmers nur jene Nutzungsrechte, die ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und jedenfalls erst nach vollständiger Bezahlung.
12.3.
Mangels anderslautender Vereinbarung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
12.4.
Eine Bearbeitung, Änderung, Weiterentwicklung, Weitergabe, Sublizenzierung oder Verwendung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
12.5.
Open-Source-Komponenten, Drittsoftware, Lizenzen Dritter, Frameworks, Modelle und APIs unterliegen den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.
12.6.
Für jede vertragswidrige Nutzung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein angemessenes zusätzliches Nutzungsentgelt zu verlangen.
13. Kennzeichnung und Referenznennung
13.1.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf die erbrachten Leistungen in angemessener Weise hinzuweisen, insbesondere durch Urhebervermerk, Agenturhinweis, Entwicklerhinweis oder technische Signatur, sofern dem keine überwiegenden berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
13.2.
Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich eines schriftlichen Widerrufs des Kunden berechtigt, den Kunden und die für ihn erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen und in Referenzlisten, auf der Website, in Präsentationen, Angeboten oder sonstigen Werbemitteln anzuführen.
14. Gewährleistung
14.1.
Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens binnen acht Tagen ab Lieferung oder Leistung, schriftlich und konkret anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind binnen acht Tagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
14.2.
Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt.
14.3.
Im Fall rechtzeitig gerügter und berechtigter Mängel hat der Auftragnehmer zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch.
14.4.
Nur wenn Verbesserung oder Austausch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sind, kommen Preisminderung oder Wandlung in Betracht.
14.5.
Bei KI-bezogenen Leistungen erstreckt sich eine allfällige Gewährleistung nicht auf die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Widerspruchsfreiheit oder Eignung der erzeugten Inhalte, sondern nur darauf, ob die vereinbarte technische Leistung im Wesentlichen erbracht wurde, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart wurde.
14.6.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung oder Leistung, soweit gesetzlich zulässig.
14.7.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel zurückzuhalten.
15. Haftung und Schadenersatz
15.1.
Der Auftragnehmer haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
15.2.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen bei Personenschäden – ausgeschlossen.
15.3.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Datenverluste, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden, Finanzierungskosten, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
15.4.
Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde Leistungen, Inhalte, Konfigurationen, Systeme oder KI-generierte Ergebnisse nicht oder nicht ausreichend prüft, haftet der Auftragnehmer nicht.
15.5.
Für Schäden aus fehlerhaften oder unvollständigen KI-Ausgaben, Halluzinationen, unzutreffenden Schlussfolgerungen, missverständlichen Formulierungen, fehlerhaften Klassifikationen, Übersetzungen, Empfehlungen oder automatisierten Entscheidungen haftet der Auftragnehmer – soweit gesetzlich zulässig – nicht, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
15.6.
Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder produktiven oder rechtlich relevanten Nutzung geeignete menschliche Kontroll-, Prüf- und Freigabeprozesse einzurichten.
15.7.
Soweit die Haftung des Auftragnehmers dem Grunde nach gegeben ist, ist sie der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags begrenzt.
15.8.
Schadenersatzansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis, soweit gesetzlich zulässig.
16. Datenschutz und Vertraulichkeit
16.1.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzrechts.
16.2.
Die Verarbeitung erfolgt nur insoweit, als dies zur Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung, Kundenbetreuung, Rechnungslegung, technischen Dokumentation, Systemsicherheit oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
16.3.
Soweit für einzelne Leistungen eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, werden die Parteien – sofern gesetzlich notwendig – einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
16.4.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene vertrauliche Informationen geheim zu halten und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
17. Anzuwendendes Recht
17.1.
Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
18.1.
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
18.2.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
18.3.
Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
19. Schlussbestimmungen
19.1.
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen oder diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
19.2.
Erklärungen, Mitteilungen und Anzeigen des Kunden an den Auftragnehmer bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail ausreichend ist, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
19.3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.4.
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
