Die Neusiedler Seebahn GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web- Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Es wurden entsprechende Optimierungen an der Webseitedurchgeführt.
Erbrachte Leistungen
Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.1 AA inkl. Prüfbericht + Barrierefreiheitserklärung, Optimierung der Webseite
Kunde
Neusiedler Seebahn GmbH